Grundsicherungsgeld-Rechner 2026

Seit Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Rechnen Sie hier aus, wie viel Ihnen mit Ihrer Miete, Ihren Kindern und Ihrem Einkommen ungefähr zusteht.

Ihre Angaben

Wer lebt im Haushalt?

Volljährige Kinder nur, wenn sie noch bei Ihnen wohnen und nicht verheiratet sind. Ihr eigenes Einkommen (auch Kindergeld) bitte unten bei „Sonstiges Einkommen“ eintragen.

Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizung. Bei Wohneigentum: Zinsen, Nebenkosten und Heizung.

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Leer lassen oder 0, wenn niemand arbeitet. Bei einem Minijob gehen vom Brutto meist 3,6 % Rentenbeitrag ab, außer Sie haben sich davon befreien lassen.

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z. B. Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Elterngeld

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Das Kindergeld für Kinder unter 18 (259 € pro Kind) rechnet der Rechner automatisch als Einkommen an.

Grundsicherungsgeld pro Monat
1.163 €
geschätzt, inklusive Wohnkosten
Ihr Bedarf
1.163 €
Regelbedarf und Wohnkosten
Angerechnetes Einkommen
0 €
nach Abzug der Freibeträge
Freibetrag aus Arbeit
0 €
bleibt Ihnen zusätzlich
So wurde gerechnet

Vereinfachte Schätzung nach den Regelsätzen 2026 und den Freibeträgen nach § 11b SGB II. Ob Ihre Wohnkosten in voller Höhe übernommen werden, hängt von den Grenzen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises ab. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird anhand der Altersgruppen vereinfacht berechnet.

Sie sind unsicher, ob für Sie überhaupt das Jobcenter zuständig ist oder das Sozialamt? Das klärt der Grundsicherung-Check auf anspruch-grundsicherung.de.

Was ist die neue Grundsicherung?

Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende umgebaut. Die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Zuständig ist weiterhin das Jobcenter. Die Regelsätze sind gleich geblieben, strenger geworden sind vor allem die Regeln zu Vermögen, Wohnkosten und Mitwirkungspflichten.

Regelsätze 2026

Wer?pro Monat
Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person506 €
Volljährige unter 25 im Haushalt der Eltern451 €
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
Kinder unter 6 Jahren357 €

Dazu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung.

Miete und Heizung

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, legt jede Stadt und jeder Landkreis selbst fest. Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit: Dann werden höhere Wohnkosten übernommen, aber höchstens bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Grenze. Danach zahlt das Jobcenter in der Regel nur noch die angemessenen Kosten.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Wer arbeitet, behält einen Teil seines Einkommens. Gerechnet wird mit dem Bruttolohn:

Teil des Bruttolohnsbleibt anrechnungsfrei
bis 100 €100 %
100 bis 520 €20 %
520 bis 1.000 €30 %
1.000 bis 1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €)10 %

Beispiel: Bei einem Minijob mit 520 € bleiben Ihnen 184 €, der Rest wird angerechnet. Bei 1.200 € brutto sind es 348 €.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Seit Juli 2026 hängt das Schonvermögen vom Alter ab. Die frühere Karenzzeit, in der Vermögen bis 40.000 € nicht geprüft wurde, gibt es nicht mehr.

AlterSchonvermögen pro Person
unter 30 Jahre5.000 €
ab 30 Jahre10.000 €
ab 40 Jahre12.500 €
ab 50 Jahre20.000 €

Geschützt sind außerdem ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person, angemessener Hausrat, bestimmte Altersvorsorge sowie ein selbst bewohntes Haus bis 140 m² oder eine Eigentumswohnung bis 130 m².

Wichtig: Wohngeld und Kinderzuschlag zuerst prüfen

Reicht Ihr Einkommen nur knapp nicht aus, kommen oft Wohngeld und bei Familien der Kinderzuschlag infrage. Diese Leistungen gehen dem Grundsicherungsgeld vor, wenn Sie damit Ihren Bedarf decken können. Das Jobcenter prüft das beim Antrag mit.

So stellen Sie den Antrag

Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter an Ihrem Wohnort, online über jobcenter.digital oder vor Ort. Das Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Warten Sie also nicht auf alle Unterlagen, sondern stellen Sie den Antrag möglichst früh.

Hinweis

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nach den öffentlich bekannten Regeln und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Jobcenters. Kostenlose Hilfe bekommen Sie auch bei Sozialverbänden wie VdK, SoVD oder der Caritas.

Quellen

Stand: November 2026