Sie sind unsicher, ob für Sie überhaupt das Jobcenter zuständig ist oder das Sozialamt? Das klärt der Grundsicherung-Check auf anspruch-grundsicherung.de.
Was ist die neue Grundsicherung?
Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende umgebaut. Die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Zuständig ist weiterhin das Jobcenter. Die Regelsätze sind gleich geblieben, strenger geworden sind vor allem die Regeln zu Vermögen, Wohnkosten und Mitwirkungspflichten.
Regelsätze 2026
| Wer? | pro Monat |
|---|---|
| Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person | 506 € |
| Volljährige unter 25 im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 357 € |
Dazu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung.
Miete und Heizung
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, legt jede Stadt und jeder Landkreis selbst fest. Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit: Dann werden höhere Wohnkosten übernommen, aber höchstens bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Grenze. Danach zahlt das Jobcenter in der Regel nur noch die angemessenen Kosten.
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Wer arbeitet, behält einen Teil seines Einkommens. Gerechnet wird mit dem Bruttolohn:
| Teil des Bruttolohns | bleibt anrechnungsfrei |
|---|---|
| bis 100 € | 100 % |
| 100 bis 520 € | 20 % |
| 520 bis 1.000 € | 30 % |
| 1.000 bis 1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €) | 10 % |
Beispiel: Bei einem Minijob mit 520 € bleiben Ihnen 184 €, der Rest wird angerechnet. Bei 1.200 € brutto sind es 348 €.
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Seit Juli 2026 hängt das Schonvermögen vom Alter ab. Die frühere Karenzzeit, in der Vermögen bis 40.000 € nicht geprüft wurde, gibt es nicht mehr.
| Alter | Schonvermögen pro Person |
|---|---|
| unter 30 Jahre | 5.000 € |
| ab 30 Jahre | 10.000 € |
| ab 40 Jahre | 12.500 € |
| ab 50 Jahre | 20.000 € |
Geschützt sind außerdem ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person, angemessener Hausrat, bestimmte Altersvorsorge sowie ein selbst bewohntes Haus bis 140 m² oder eine Eigentumswohnung bis 130 m².
Wichtig: Wohngeld und Kinderzuschlag zuerst prüfen
Reicht Ihr Einkommen nur knapp nicht aus, kommen oft Wohngeld und bei Familien der Kinderzuschlag infrage. Diese Leistungen gehen dem Grundsicherungsgeld vor, wenn Sie damit Ihren Bedarf decken können. Das Jobcenter prüft das beim Antrag mit.
So stellen Sie den Antrag
Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter an Ihrem Wohnort, online über jobcenter.digital oder vor Ort. Das Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Warten Sie also nicht auf alle Unterlagen, sondern stellen Sie den Antrag möglichst früh.